Allgemeine Verkaufsbedingungen
Ferienhäuser auf dem Land La Petite Clavelie
La Petite Clavelie - 24600 RIBERAC
info@lapetiteclavelie.fr
Allgemeine Verkaufsbedingungen und Allgemeine Nutzungsbedingungen Vermietung von Ferienhäusern auf dem Land „La Petite Clavelie""
Sie reservieren eine möblierte Saisonmiete an einem Ort namens „La Petite Clavelie"", 24600 RIBERAC.
Die Gîtes auf dem Land „La Petite Clavelie"" sind Eigentum der Firma Scadouche, registriert unter der Nummer 899 522 098 RCS von Villefranche Tarare, verwaltet von Nicolas und Cécily BERGIER.
Sie können die Eigentümer unter 07.82.91.02.95 oder per E-Mail kontaktieren: info@lapetiteclavelie.com
1 – Reservierung, Mietvertrag und Zahlung
Die Reservierung bei den Landhäusern „La Petite Clavelie"" wird verbindlich, wenn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises, wie auf der Website angegeben, je nach gewähltem Zeitraum per Banküberweisung, Scheck oder Kreditkarte innerhalb der angegebenen Frist erfolgt 8 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigungs-E-Mail.
Wenn die Anzahlung nach 8 Tagen nicht bei den Eigentümern eingegangen ist, gilt die Reservierung als null und nichtig. Anschließend wird die Immobilie wieder vermietet.
Personenbezogene Daten werden ebenfalls gelöscht.
Der Restbetrag der Reservierung muss 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts per Banküberweisung oder Scheck an die Eigentümer gesendet werden, andernfalls gilt der Aufenthalt als von den Mietern storniert. Die Immobilie wird dann an andere Kunden vermietet und die Kaution wird vollständig von den Eigentümern einbehalten.
Im Falle einer Last-Minute-Reservierung, insbesondere innerhalb eines Zeitraums von weniger als 30 Tagen zwischen der Reservierung und dem Beginn des Aufenthalts, wird bei der Buchung die vollständige Zahlung des Mietpreises verlangt. Gemäß Artikel L221-21-8 des Verbraucherschutzgesetzes besteht für Reservierungen, die per Post, Telefon oder über die Website vorgenommen werden, kein Widerrufsrecht. Tatsächlich ist nach Erhalt der Anzahlung keine Widerrufsfrist mehr möglich.
2 – Preis des Aufenthalts
Nach der Buchung und Zahlung der Anzahlung kann kein Streit über den Preis des Aufenthalts mehr berücksichtigt werden.
Es ist Sache des Mieters, vor der Unterzeichnung zu beurteilen, ob der Preis für ihn passt.
Im Mietpreis ist die optionale Endreinigung nicht enthalten. Mieter werden dann gebeten, die Räumlichkeiten in einwandfreiem Sauberkeitszustand zu hinterlassen, wenn sie die Reinigungsoption nicht von ihnen gewählt haben, andernfalls wird der Kautionsscheck von den Eigentümern eingelöst.
Folgende Nebenkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen bei Beginn und Ende des Aufenthaltes, bei der Schlüsselübergabe und der Inventarisierung bezahlt werden:
- Die Kurtaxe, die proportional zum Mietpreis und der Anzahl der Bewohner festgesetzt und an die Gemeindegemeinschaft gezahlt wird. Nur Erwachsene unterliegen der Kurtaxe.
- Festpreis für die Überschreitung des Strom- und Heizverbrauchs von 0,20 € inklusive Steuer pro kWh, im Falle einer möglichen Überschreitung des von den Eigentümern festgelegten Schwellenwerts von 60 kWh pro Woche.
3 – Aufenthaltsdauer
Der Mieter, der den Mietvertrag unterzeichnet, erklärt sich damit einverstanden, die Immobilie nur für den im Vertrag festgelegten Zeitraum zu vermieten und kann unter keinen Umständen das Recht geltend machen, nach Ablauf der Mietdauer in den Räumlichkeiten zu bleiben. Ursprünglich vorgesehene Miete im Vertrag, es sei denn, die Eigentümer haben ausdrücklich zugestimmt.
Der Mietvertrag ist namentlich und kann nicht, auch nicht teilweise, auf andere Dritte übertragen werden, es sei denn, die Eigentümer haben ausdrücklich zugestimmt.
Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung kann der Vertrag gekündigt werden und der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
4 – An- und Abreise
Bei der Anreise muss der Mieter zwischen 17:00 und 20:00 Uhr anreisen.
Im Falle einer verspäteten oder verspäteten Ankunft muss der Mieter die Eigentümer kontaktieren, deren Kontaktdaten oben in diesem Dokument angegeben sind.
Sofern mit den Eigentümern nichts anderes vereinbart wurde, ist eine vorzeitige Anreise nicht möglich.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Unterkunft am Tag des Mietendes bis 12.00 Uhr zu räumen, um den nachfolgenden Mietern eine umfassende Instandhaltung zu ermöglichen.
Eine Bestandsaufnahme der Einrichtungsgegenstände bei der Ein- und Ausfahrt erfolgt durch die Eigentümer selbst oder im Falle ihrer Abwesenheit durch eine Vertrauensperson.
Bei der Schlüsselübergabe wird eine Kaution (Kautionsscheck) in Höhe von 300 € oder 500 €, je nach Miethaus, verlangt und innerhalb eines Monats vernichtet, sofern keine Schäden festgestellt wurden Abreise und Bestandsaufnahme der Räumlichkeiten beim Verlassen.
Tatsächlich übernimmt der Mieter zusätzlich zu den Mietkosten etwaige Schäden an der Unterkunft sowie die Kosten für den Ersatz verlorener, zerstörter oder beschädigter Gegenstände.
Im Falle eines Bruchs oder einer Verschlechterung wird der Mieter gebeten, die defekte Sache nicht selbst auszutauschen oder selbst zu reparieren, sondern die Eigentümer zu informieren.
Darüber hinaus werden die Mieter gebeten, vor ihrer Abreise den gesamten Müll zu entleeren, den Kühlschrank vollständig zu entleeren und das Geschirr abzuwaschen und wegzuräumen.
5 – Nutzung der Räumlichkeiten
Der Mieter hat für die Ruhe der Miete zu sorgen und diese entsprechend der Bestimmung der Räumlichkeiten zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume pfleglich zu nutzen.
Die Gîtes à la Campagne „La Petite Clavelie"" sind rauchfrei. Es ist daher strengstens verboten, in den Räumlichkeiten zu rauchen und/oder zu dampfen. Aschenbecher werden draußen aufgestellt und Zigarettenkippen sollten in diese und nicht ins Freie geworfen werden.
Die Gîtes auf dem Land „La Petite Clavelie"" gehören zu einem Anwesen, das aus anderen möblierten Mietobjekten besteht. Der Mieter wird insbesondere gebeten, die Ruhe des Grundstücks und der anderen Mieter zu respektieren, insbesondere morgens und abends.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten persönlich, mit seiner Familie oder Freunden im Rahmen der maximalen Unterbringungskapazität jeder Gîte zu bewohnen.
Für jede Anfrage zur Unterbringung zusätzlicher Personen muss eine schriftliche Anfrage an die Eigentümer gesendet werden, die sich das Recht vorbehalten, dies abzulehnen. Wenn der Mieter in diesem konkreten Fall beschließt, die Miete zu stornieren, behält der Eigentümer die geleistete Anzahlung ein, da die Stornierung auf alleinige Initiative des Mieters erfolgen würde.
Wenn trotz der Weigerung der Eigentümer die Miete die maximal zulässige Personenzahl in der Unterkunft überschreitet, können die Eigentümer einseitig beschließen, den aktuellen Mietvertrag zu kündigen, ohne dass der Mieter, da er die Mietbedingungen nicht eingehalten hat, keinen Anspruch geltend machen kann jegliche Erstattung oder Entschädigung.
Mieter werden gebeten, die Bettwäsche zu respektieren und insbesondere nicht auf der Matratzenauflage, Bettwäsche, Kissen und Bettdecken zu schlafen. Gegebenenfalls werden die Kosten für das Waschen und Reinigen oder sogar den Austausch von Bettdecken, Matratzen, Kissen usw., die möglicherweise Flecken aufweisen, einbehalten.
Der Mieter hat es unbedingt zu unterlassen, in die Waschbecken, Toiletten, Waschbecken und Duschen usw. Gegenstände zu werfen, die die Leitungen verstopfen können, einschließlich Hygieneartikel, mit Ausnahme von Toilettenpapier, andernfalls haftet er für die Kosten, die durch die Reparatur dieser entstehen Geräte und die anfallenden Arbeitskosten.
Alle Mülleimer in den Gîtes müssen regelmäßig und darüber hinaus vor der endgültigen Abreise des Mieters geleert werden.
Diese werden in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.
6 – Außenbereiche
Die Gîtes auf dem Land „La Petite Clavelie"" liegen auf einem nicht umzäunten Grundstück von mehr als 6 Hektar. Die Aufsicht über Kinder, insbesondere jüngere, liegt in der Verantwortung der Mieter und kann nicht in der Verantwortung der Eigentümer liegen.
Jeder mit einer saisonalen Vermietung verbundene Raum wird bestimmt, ohne dass sich die Gastgeber der jeweiligen Unterkünfte gegenseitig sehen oder stören. Eine echte Privatsphäre jedes Ortes bleibt somit gewahrt, wenn sich jeder in den ihm zugewiesenen Räumen in unmittelbarer Nähe der Unterkunft aufhält.
Alle Mieter werden daher gebeten, diese Raumgrenzen zu respektieren, um die Ruhe aller zu wahren. Darüber hinaus werden Sie gebeten, Rücksicht auf andere zu nehmen und unangemessene Lärmbelästigungen morgens und abends zu vermeiden.
Der Zugang zu den Wäldern und Wiesen ist nicht einschränkend und steht allen Mietern offen, sofern dadurch Gäste, die ihre Unterkunft in der Nähe haben, nicht sichtbar gestört werden. Es wird außerdem darum gebeten, keinen Müll und sonstige Abfälle in den Park, das Grundstück und die angrenzenden Wälder zu werfen, um das Ökosystem des Ortes sowie die Ruhe der anderen Mieter zu respektieren.
7 – Haustiere willkommen heißen
Bei der Anmietung der Landhäuser „La Petite Clavelie"" ist die Mitnahme von Haustieren unter bestimmten Voraussetzungen und nach ausdrücklicher Zustimmung der Eigentümer möglich:
- gültige Tollwutimpfung;
- Identifizierung durch Tätowierung oder Chip;
- Alle Tiere müssen beaufsichtigt und gesichert werden, um keinen Zwischenfall auf dem Grundstück und gegenüber den Mietern anderer Gîtes zu verursachen;
- Da das Grundstück nicht eingezäunt ist, obliegt es dem Mieter, dafür zu sorgen, dass sein Tier seiner Aufsicht nicht entgeht. Die Eigentümer können nicht für Unfälle oder Zwischenfälle mit dem Tier eines Mieters haftbar gemacht werden.
- „Gefährliche, Angriffs-, Verteidigungs- und Wachhunde"" der Kategorien 1 und 2 werden nicht akzeptiert;
- Der Mieter bleibt für die Hygiene des Grundstücks und des Mietobjekts verantwortlich, andernfalls wird seine Kaution nicht zurückerstattet;
- Aus hygienischen Gründen ist es Tieren nicht gestattet, die Zimmer zu betreten und unter keinen Umständen auf den Betten, Sesseln und Sofas der Unterkunft zu schlafen.
Bei Nichteinhaltung aller dieser Bedingungen kann der Mietvertrag gekündigt werden und der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
8 – Stornierung des Aufenthalts
Jeder Stornierungsantrag des Mieters muss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die Eigentümer der Landhäuser „La Petite Clavelie"" gerichtet werden.
Mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt, die mit einem Ereignis verbunden sind, das außerhalb der Kontrolle von Mietern und Eigentümern liegt, und insbesondere gesundheitlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, sind bis 7 Tage vor der Stornierung keine Kosten im Zusammenhang mit der Stornierung Ihres Aufenthalts betroffen Erster Beginn des Aufenthalts.
Abgesehen von diesen Ausnahmesituationen sind die Bedingungen für die Stornierung Ihres Aufenthalts in der Reservierungsbestätigung angegeben.
- Erscheint der Mieter nicht oder in welcher Form auch immer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beginn des Aufenthalts, wie im Mietvertrag angegeben, wird der Vertrag ungültig und die Immobilie kann an andere Personen vermietet werden.
Die Eigentümer behalten die Kaution und den Restbetrag der Miete.
- Wenn Mieter aus eigenem Antrieb ihren Aufenthalt verschieben oder verkürzen, verbleibt der Mietpreis in voller Höhe beim Eigentümer und es erfolgt keine Rückerstattung.
Diese Stornokosten können durch eine vom Mieter individuell abzuschließende „Storno""-Versicherung gedeckt werden.
Wenn die Stornierung des Aufenthalts auf die Eigentümer zurückzuführen ist, weil die Unterkunft nicht zufriedenstellend zur Verfügung gestellt werden konnte, und unter Ausschluss höherer Gewalt, die außerhalb ihrer Kontrolle liegt, wird der gesamte vom Mieter gezahlte Betrag zurückerstattet.
9 – Versicherung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die ihm zuzuschreiben sind, sowie für alle Schäden, die durch ihn begleitende Personen und Tiere entstehen.
Der Mieter muss bei der Schlüsselübergabe am Eingang der Räumlichkeiten eine für den gesamten Aufenthalt gültige Bescheinigung über eine „Haftpflicht- und Kurversicherung"" vorlegen.
10 – Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile
Wenn sich die Eigentümer vor dem geplanten Beginn des Aufenthalts gezwungen sehen, einen oder mehrere Punkte des Mietvertrags wesentlich zu ändern, teilen sie dies dem Mieter per Einschreiben mit Rückschein mit.
Dann kann entschieden werden:
- Den Aufenthalt zu stornieren, unter vollständiger Rückerstattung der dem Mieter entstandenen Beträge;
- Um die Aufenthaltsdaten für eine spätere Ankunft zu ändern;
Im letzteren Fall wird dann eine Vertragsänderung von beiden Parteien unterzeichnet.
11 – Streitigkeiten
Im Streitfall ist, wenn alle vorherigen gütlichen Vergleiche gescheitert sind, ausschließlich das Bezirksgericht am Ort der Anmietung zuständig.
Jede Reservierung gilt als angenommen, mit allen oben aufgeführten Bedingungen.